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Hundesteuer - Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.

In der Gemeinde Stuhr fallen keine Gebühren für die An- oder Abmeldung an.

Spezielle Hinweise

In der Gemeinde Stuhr fallen keine Gebühren für die An- oder Abmeldung an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

In der Gemeinde Stuhr werden seit dem 01.01.2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die Anmeldung erfolgt anhand der 15-stelligen Chip-Nummer.

In der Gemeinde Stuhr werden seit dem 01.01.2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die Anmeldung erfolgt anhand der 15-stelligen Chip-Nummer.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

In der Gemeinde Stuhr werden seit dem 01.01.2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die Anmeldung erfolgt anhand der 15-stelligen Chip-Nummer.