Hundesteuer - Anmeldung
Hundesteuer - Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.
Welche Gebühren fallen an?
In der Gemeinde Stuhr fallen keine Gebühren für die An- oder Abmeldung an.
In der Gemeinde Stuhr fallen keine Gebühren für die An- oder Abmeldung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
In der Gemeinde Stuhr werden seit dem 01.01.2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die Anmeldung erfolgt anhand der 15-stelligen Chip-Nummer.
In der Gemeinde Stuhr werden seit dem 01.01.2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die Anmeldung erfolgt anhand der 15-stelligen Chip-Nummer.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Urheber
Hinweise / Besonderheiten
In der Gemeinde Stuhr werden seit dem 01.01.2024 keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Die Anmeldung erfolgt anhand der 15-stelligen Chip-Nummer.