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Rentenantrag stellen


Leistungsbeschreibung

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Spezielle Hinweise

Bei Beratungsbedarf zu Art und Umfang von Renten aller Art (Rentenberatung) wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, Frau S. Frank, Telefon: 0175/971 08 74.

Zur Kontenklärung und bei Antragstellungen ist Ihnen auch die Rentenannahme der Gemeinde Stuhr gerne behilflich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei einer der Mitarbeiterinnen der Gemeinde Stuhr. Haben Sie bitte Verständnis, dass zu diesem Termin keine Rentenberatung erfolgen kann.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.