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Leistungsbeschreibung

Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.

Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Seit Sommer 2009 wird eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten. Mittlerweile werden die "Stuhrer Kinderferienprojekte" auch in den Oster- und Herbstferien durchgeführt. Die vielfältigen Projekte richten sich vorrangig an Kinder von sechs bis zwölf Jahren, deren Eltern berufstätig sind. Viele Eltern haben nicht ausreichend Urlaub, um alle Ferienzeiten abzudecken. Die einzelnen Projekte dauern jeweils eine Ferienwoche (nur Werktage) mit mindestens fünf Stunden täglich. Der Teilnahmebeitrag für Kinder von berufstätigen Eltern wird gefördert. Anspruchsberechtigt für den geförderten Kostenbeitrag sind grundsätzlich beide Elternteile, wenn sie berufstätig sind. Bei Alleinerziehenden gilt dies natürlich nur für einen Elternteil. Je nach Auslastung der einzelnen Projekte, stehen die Angebote auch für Kinder zur Verfügung, deren Eltern nicht berufstätig sind. Für die Kinder wird dann die volle Kursgebühr erhoben.

Die Anmeldung für die Kinderferienprojekte ist nur online über folgenden Link möglich:  www.unser-ferienprogramm.de/stuhr . Hier   finden Sie auch nähere Informationen zu den einzelnen Projekten.

Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der findet in der Gemeinde Stuhr ein abwechslungsreiches Ferienspaßprogramm in den Sommerferien.



Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an die zuständige Stadt oder Gemeinde.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Veranstalterinnen.